Seit Dezember 2014 gilt europaweit die Lebensmittelinformations-Verordnung (VO(EU) Nr. 1169/2011) - kurz LMIV. Seitdem sind Gastronomen dazu verpflichtet, über Allergene in ihren Speisen und Getränken zu informieren.
Die LMIV schafft Transparenz, die Sie für die Verbraucher zu einem vertrauenswürdigen und attraktiven Gastgeber macht. Dabei möchten wir Sie unterstützen: Alle LMIV-relevanten Daten finden Sie in der nachfolgenden LMIV-Tabelle.
Für die Verwendung unserer Produkte haben wir für Sie eine Liste mit Informationen über Allergene und kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe erstellt. Diese ist als Excel-Datei hinterlegt und kann heruntergeladen werden:
Wie und wo sollte die Kennzeichnung erfolgen?
Gut sichtbar, deutlich und gut lesbar:
Mündliche Auskunft, wenn zusätzlich ein Hinweis auf einen an gut sichtbarer Stelle befindlichen Aushang oder auf leicht zugängliche Dokumentation der Allergene erfolgt.
Auch von Hand vorverpackte Ware zum unmittelbaren Verkauf oder zur Selbstbedienung muss mit den erforderlichen Informationen entsprechend der LMIV gekennzeichnet werden (gem. Art. 1 § 4 der VO zur Anpassung nat. Rechtsvorschriften an die VO (EU) Nr. 1169/2011 –LMIV).
Alle Hauptallergene sind im Zutatenverzeichnis auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben aufgelistet. Des Weiteren sollten Sie jedoch auch Folgendes berücksichtigen:
Glutenhaltige Getreide
Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Grünkern, Einkorn, Emmer, Kamut, Triticale z. B. in Backwaren
Erdnüsse
Z. B. in Erdnussöl (auch als Frittierfett), vegetarischer Fleischersatz, Pesto
Senf
Senfsaat, Senfsprossen z. B. in Wurst, Fleischwaren
Krebstiere
Crevetten, Flusskrebse, Hummer, Krabben, Scampi
Soja
Z. B. in Sojamilch, Tofu, Sojasauce, Sojasprossen, vegetarische Aufstriche
Sesam
Sesamsaat z. B. in Sesambutter, Sesammehl, Sesamsalz
Weichtiere
Muscheln, Schnecken, Calamares, Tintenfisch, Austern
Milch
Milchzucker, Sahne, Joghurt, Käse, Butter z. B. in Milchschokolade
Sulfit / Schwefeldioxid
Z. B. in Wein (geschwefelt), andere alkoholische Getränke, Trockenfrüchte
Eier
Eischnee z. B. in Torten, Gebäck, Baiser, Mayonnaise, Panaden
Schalenfrüchte
Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschu-, Pekan-, Paranüsse, Pistazien, Macadamia, z. B. in Marzipan
Lupine
Lupinenmehl z. B. in pflanzlichem Eiweiß, in Backwaren
Fische
Alle Sorten von Fisch: roh, zubereitet oder konserviert
Sellerie
Sellerieknolle, Stangensellerie, z. B. in Gemüsesäften, Gewürzmischungen, Suppen